Allgemeine Geschäftsbedingungen Globe Europe BV
1. Allgemeines.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge und Lieferungen; Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht anerkannt und finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Angebote und Vereinbarungen.
Alle unsere Angebote sind freibleibend oder – falls eine Frist gesetzt wird – nur für den angegebenen Zeitraum verbindlich.
Vereinbarungen über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
Artikel II.2 gilt auch für alle Verträge und Angebote, die von unseren Agenten, Vertretern, Vermittlern und/oder Wiederverkäufern geschlossen oder abgegeben werden.
Die Angaben von Maßen, Gewichten usw. sind so genau wie möglich; wir behalten uns geringfügige Abweichungen in der Ausführung vor.
Der Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung ist für unsere Gegenpartei verbindlich, es sei denn, ihre Richtigkeit wird innerhalb von acht Tagen nach Versand schriftlich bestritten.
3. Preise.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise ohne Mehrwertsteuer.
Erhöhungen von Löhnen, Sozialabgaben, Rohstoffen, Wechselkursen, staatlichen Abgaben (insbesondere Steuern), Frachten und/oder Zöllen, die nach der Abgabe unserer Angebote eintreten, werden an die Gegenpartei für die Waren weitergegeben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Erhöhung noch nicht von uns geliefert worden sind.
4. Lieferung, Lieferzeiten und -bedingungen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Internet-Shop-Artikeln mit einem Gesamtbestellwert von mehr als 350,00 Euro ohne Mehrwertsteuer immer frei Haus*. Unterhalb dieses Betrages betragen die Versandkosten 10,- Euro. (* Sendungen, die per Nachnahme verschickt werden, werden mit einem von Globe Europe BV festgelegten Betrag berechnet. Dieser Betrag kann auf der Homepage von Globe Europe BV unter der Rubrik Versand eingesehen werden.
Alle Waren reisen auf Kosten und Risiko des Käufers.
Bei Lieferungen ab unserem Lager erfolgt die Lieferung, wenn die Waren dem Käufer in unserem Lager zur Verfügung gestellt werden; die Abnahme muss innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung an den Käufer, dass die Waren verfügbar sind, erfolgen. Wird die Ware nicht rechtzeitig abgenommen, gerät der Käufer bereits mit Ablauf von drei Tagen nach Absendung unserer schriftlichen Mahnung in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wir sind dann berechtigt, durch einfache Mitteilung ohne gerichtliche Intervention vom Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil zurückzutreten, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.
Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber niemals zu irgendeinem Schadenersatz, zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für ihn aus diesem oder irgendeinem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag ergeben könnte; auch ist der Auftraggeber nicht berechtigt, mit oder ohne gerichtliche Genehmigung, Tätigkeiten zur Ausführung des Vertrags selbst auszuführen oder von Dritten ausführen zu lassen.
Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft mit all seinen Rechtsfolgen.
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Beschlagnahmungen jeder Art und aus jedem Grund, Betriebs- und/oder Lieferstörungen, Treibstoffmangel sowie alle sonstigen unvorhergesehenen Ereignisse im Lager des Verkäufers, bei den Unternehmen, von denen der Verkäufer seine Waren oder Rohstoffe bezieht, und bei der Bahn, jede sonstige Transportbehinderung oder -verzögerung sowie die Nichtbelieferung durch unsere Lieferanten Streiks und Aussperrungen, Aus- und Einfuhrverbote bzw. Einfuhrbeschränkungen, Feuer oder Unfälle, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder zwingende gesetzliche Bestimmungen berechtigen den Verkäufer, seine Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise dauernd oder vorübergehend aufzuheben oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen und im Falle einer Teilabnahme die Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt.
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kunde alle Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Grund, haben, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, beglichen hat. Solange wir Eigentümer der Waren sind, ist der Kunde nicht befugt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs oder der normalen Bestimmung der Waren. Wenn und falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die gelieferten Waren ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zurückzunehmen.
Wenn ein Dritter ein Recht auf die Waren ausüben will, während diese noch in unserem Eigentum stehen, ist die Gegenpartei verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.
Die vollständige Zahlung im Sinne von Absatz 1 kann erst erfolgen, wenn der geschuldete Betrag bei uns eingegangen ist. Die Ausstellung von Wechseln oder anderen Handelspapieren, die Belastung eines Kontokorrentkontos oder anderes kann daher nicht als Zahlung angesehen werden.
6. Bezahlung.
Die Zahlung erfolgt per Vorabüberweisung, über das Zahlungssystem Ideal, in dem die meisten Banken etabliert sind, per Kreditkarte (Interpay Niederlande) oder in bar bei Sendungen per Nachnahme.
Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat von Rechts wegen den sofortigen Verfall aller vom Käufer geschuldeten Beträge zur Folge, einschließlich der Beträge aus anderen Rechnungen.
Die Zahlungen werden zunächst zur Deckung der entstandenen Kosten und Zinsen und erst danach zur Deckung der ausgeführten Lieferungen verwendet, wobei diese Zahlungen stets auf die ältesten Rechnungen angerechnet werden.
Unbeschadet der vorgenannten Bestimmungen behalten wir uns jederzeit das Recht vor, Zahlung bei Lieferung oder Sicherheiten für die Bezahlung anderer laufender Aufträge zu verlangen, insbesondere wenn der dem Käufer gewährte Kredit nach Ansicht des Verkäufers zu hoch ist.
Im Falle einer außergerichtlichen Eintreibung schuldet die Gegenpartei neben der Hauptsumme und den Zinsen 15 % Inkassokosten auf die ausstehende Hauptsumme zuzüglich der geschuldeten Mehrwertsteuer.
Bei einer gerichtlichen Eintreibung, einschließlich eines Konkursantrags, schuldet die Gegenpartei neben den gerichtlichen Kosten auch Zinsen und außergerichtliche Kosten.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sowie bei Konkurs, Zahlungsaufschub, Verkauf oder Liquidation seines Unternehmens oder bei Pfändung einer oder mehrerer seiner Waren können wir unsere Lieferverpflichtung aussetzen oder durch einfache Mitteilung vom Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil zurücktreten, unbeschadet unseres Rechts auf Erfüllung oder Schadenersatz. Wir behalten uns das Recht vor, während der Laufzeit des Vertrages eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen und, falls diese nicht zu unserer Zufriedenheit geleistet wird, die Lieferung auszusetzen, bis die Sicherheit geleistet ist.
7. Beanstandungen.
Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder offensichtlicher Mängel der Ware sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen, andernfalls können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden und unsere Gewährleistungsverpflichtung für diese Mängel erlischt.
Das Reklamationsrecht erlischt, sobald die Ware weiterverarbeitet, montiert oder eingebaut oder unsachgemäß gelagert worden ist.
Werden Beanstandungen nicht gemäß den Bestimmungen unter 1. erhoben oder wird uns keine Gelegenheit gegeben, das beanstandete Material zu prüfen, erlischt jegliches Recht auf Beanstandung und/oder Gewährleistung.
Beanstandungen berechtigen die Gegenpartei nicht dazu, die Annahme oder Bezahlung der Waren zu verweigern oder die Zahlung aufzuschieben.
Ein etwaiges Reklamationsrecht erlischt, wenn seit dem Erhalt der Waren 1/2 Jahr verstrichen ist.
Ein Käufer, der seinen Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag nicht nachkommt, verwirkt damit sein Recht auf Reklamation.
8. Haftung.
Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, so leisten wir nach unserer Wahl Ersatz ab Werk oder Schadensersatz bis zur Höhe des Rechnungswertes dieser Ware, wenn und soweit unsere Lieferanten dazu bereit und in der Lage sind.
Weist die von uns gelieferte Ware einen Mangel auf, so haften wir auch für den Schaden, den ein Käufer dadurch erleidet, es sei denn: Für den Schaden, den ein Käufer infolge eines Mangels an einem von uns verkauften Produkt erleidet, der nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist, sondern die Folge eines Mangels an – von uns bei einem Hersteller oder Lieferanten gekauften – Rohstoffen und/oder Teilen ist, die wir in den von uns verkauften und gelieferten Waren verarbeitet haben und denen der Mangel tatsächlich anhaftet, haften wir für den Schaden, den ein Käufer dadurch erleidet, nur insoweit, als der Hersteller oder Lieferant von uns haftbar gemacht werden kann und dieser Hersteller oder Lieferant seinerseits uns den erlittenen Schaden tatsächlich vergütet.
Wir haben das Produkt nicht in den Verkehr gebracht;
Unter den gegebenen Umständen ist es wahrscheinlich, dass der Fehler, der den Schaden verursacht hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das Produkt in Verkehr gebracht haben, noch nicht vorhanden war oder dass der Fehler erst später aufgetreten ist;
Das Produkt ist weder für den Verkauf noch für eine andere Form des Vertriebs mit einem wirtschaftlichen Zweck von uns hergestellt worden, noch wird es im Rahmen unserer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben;
Der Fehler ist eine Folge der Tatsache, dass das Produkt den zwingenden gesetzlichen Vorschriften entspricht;
Nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem wir das Produkt in Verkehr gebracht haben, war es unmöglich, das Vorhandensein des Fehlers zu erkennen.
Unsere Haftung im Sinne der vorstehenden Absätze wird unter Berücksichtigung aller Umstände gemindert oder aufgehoben, wenn der Schaden sowohl durch einen Fehler eines Produkts als auch durch ein Verschulden des Käufers oder einer Person, für die der Käufer haftet, verursacht wurde.
Die Haftung, wie in Abs. 2 einleitende Worte dieses Artikels beschrieben, besteht nur für:
Im Übrigen haften wir in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden, die der Käufer infolge eines Mangels bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen erleidet. Der Käufer stellt uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.
Schäden aufgrund von Tod oder Körperverletzung;
Schäden, die durch das Produkt an einer anderen Sache verursacht werden, die üblicherweise für den privaten Gebrauch oder Verbrauch bestimmt ist und vom Käufer auch überwiegend privat genutzt oder verbraucht wird, mit Anwendung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 573 e.
Der Käufer muss den Schaden, den Mangel und den Kausalzusammenhang zwischen dem Mangel und dem Schaden einwandfrei und eindeutig nachweisen.
Alle Maschinen werden mit einer Herstellergarantie geliefert, die vom Hersteller festgelegt wird. Ansprüche und/oder die Garantie erlöschen unter anderem, wenn die Maschine missbraucht oder nicht gemäß den Anweisungen gewartet wird oder wenn Dritte mit der Reparatur oder Demontage der Maschine beginnen.
Auf Hartmetallwerkzeuge und Bohrfutter wird keine Garantie gewährt.
Bei Materialien und/oder Produkten, die wir von Dritten beziehen, gelten für unseren Vertragspartner die Garantiebestimmungen unserer Lieferanten.
9. Rechtsstreitigkeiten.
Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden, werden vom ordentlichen Gericht in Maastricht entschieden.